Vorweg: Das hier ist unsere Sicht aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Ob dein Fall unter das Gesetz fällt, klärt im Zweifel ein Anwalt.
Worum es geht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung nutzbar sind. Digitale Angebote an Verbraucher stehen mitten drin.
Wen es trifft
- Onlineshops und Buchungsstrecken. Alles, worüber Verbraucher einen Vertrag abschließen, vom Kauf bis zur Terminbuchung.
- Bankdienstleistungen, E-Books, Telekommunikation, Personenbeförderung. Diese Bereiche nennt das Gesetz ausdrücklich.
- Apps, die zu diesen Diensten gehören. Eine App ist kein Sonderfall, sie wird wie die Website behandelt.
Reine Angebote zwischen Unternehmen fallen nicht darunter, ebenso wenig interne Werkzeuge für die eigene Belegschaft. Sobald Verbraucher damit arbeiten, sieht die Sache anders aus.
Die Ausnahme für kleine Betriebe
Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme: Wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat, ist bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Verlass dich darauf trotzdem nicht blind. Die Grenze kann fallen, wenn dein Betrieb wächst, und viele Kunden fragen inzwischen von sich aus nach Barrierefreiheit.
Was eine barrierefreie App können muss
Die Anforderungen stehen in der Norm EN 301 549, die im Kern auf die Web Content Accessibility Guidelines in Stufe AA verweist. Übersetzt in den Alltag heißt das:
- Alles bedienbar mit Tastatur und Screenreader. Screenreader wie VoiceOver und TalkBack müssen jede Schaltfläche vorlesen können, und dafür braucht jedes Element eine sinnvolle Beschriftung.
- Genug Kontrast. Text zum Hintergrund mindestens 4,5 zu 1, große Schrift 3 zu 1.
- Schrift mitwachsen lassen. Wer die Systemschrift vergrößert, darf keinen abgeschnittenen Text bekommen.
- Große Tippziele. Als Richtwert 44 mal 44 Punkte, damit auch zittrige Finger treffen.
- Fehler verständlich melden. Ein rotes Feld allein reicht nicht, es braucht Text, der sagt, was fehlt.
- Keine Farbe als einziges Signal. Wer Rot und Grün nicht unterscheidet, muss die Information trotzdem bekommen.
- Videos mit Untertiteln, wenn Ton eine Rolle spielt.
Was es kostet, wenn man es früh macht
Barrierefreiheit von Anfang an mitzubauen kostet wenig. Die Werkzeuge, mit denen wir arbeiten, bringen das meiste schon mit, und die Beschriftungen entstehen nebenbei beim Bauen. Teuer wird es, wenn eine fertige App nachträglich umgebaut werden muss, weil Schriftgrößen, Farben und Abläufe dann alle zusammenhängen.
Wir bauen deshalb in jedem Projekt die Grundlagen mit ein, auch wenn dein Betrieb unter die Ausnahme fällt. Das ist der billigere Weg.
Was eine Erklärung dazu leisten muss
Zu einem barrierefreien Angebot gehört eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Darin steht, was erfüllt ist, was noch fehlt und wie man Probleme melden kann. Diese Erklärung muss leicht zu finden sein, in der Regel in der Fußzeile neben Impressum und Datenschutz.