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Barrierefreiheit: was das Gesetz von deiner App verlangt

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für viele Apps und Onlineshops ist Barrierefreiheit damit Pflicht.

Lesezeit 7 MinutenStand September 2026Sünkel Media & Merch, München

Vorweg: Das hier ist unsere Sicht aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Ob dein Fall unter das Gesetz fällt, klärt im Zweifel ein Anwalt.

Worum es geht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung nutzbar sind. Digitale Angebote an Verbraucher stehen mitten drin.

Wen es trifft

Reine Angebote zwischen Unternehmen fallen nicht darunter, ebenso wenig interne Werkzeuge für die eigene Belegschaft. Sobald Verbraucher damit arbeiten, sieht die Sache anders aus.

Die Ausnahme für kleine Betriebe

Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme: Wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat, ist bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Verlass dich darauf trotzdem nicht blind. Die Grenze kann fallen, wenn dein Betrieb wächst, und viele Kunden fragen inzwischen von sich aus nach Barrierefreiheit.

Was eine barrierefreie App können muss

Die Anforderungen stehen in der Norm EN 301 549, die im Kern auf die Web Content Accessibility Guidelines in Stufe AA verweist. Übersetzt in den Alltag heißt das:

Was es kostet, wenn man es früh macht

Barrierefreiheit von Anfang an mitzubauen kostet wenig. Die Werkzeuge, mit denen wir arbeiten, bringen das meiste schon mit, und die Beschriftungen entstehen nebenbei beim Bauen. Teuer wird es, wenn eine fertige App nachträglich umgebaut werden muss, weil Schriftgrößen, Farben und Abläufe dann alle zusammenhängen.

Wir bauen deshalb in jedem Projekt die Grundlagen mit ein, auch wenn dein Betrieb unter die Ausnahme fällt. Das ist der billigere Weg.

Was eine Erklärung dazu leisten muss

Zu einem barrierefreien Angebot gehört eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Darin steht, was erfüllt ist, was noch fehlt und wie man Probleme melden kann. Diese Erklärung muss leicht zu finden sein, in der Regel in der Fußzeile neben Impressum und Datenschutz.

Gilt das BFSG auch für unsere App?

Wenn Verbraucher damit Verträge abschließen, kaufen oder buchen, in der Regel ja. Rein interne Werkzeuge und reine Geschäftskundenangebote sind meist nicht betroffen. Die verbindliche Auskunft gibt ein Anwalt.

Was passiert bei Verstößen?

Zuständig ist die Marktüberwachung. Sie kann Mängel feststellen, Fristen setzen und im Ernstfall die Bereitstellung untersagen. Dazu kommen Bußgelder. Abmahnungen durch Wettbewerber sind ein zusätzliches Risiko.

Macht Barrierefreiheit die App hässlich?

Nein. Genug Kontrast, klare Beschriftungen und große Tippziele machen eine App für alle angenehmer. Die meisten Anforderungen sind schlicht gutes Handwerk.

Können wir das nachrüsten?

Ja, aber es ist teurer als von Anfang an. Wenn Schriftgrößen und Farben schon überall festgeschrieben sind, zieht jede Änderung einen Rattenschwanz nach sich.

Prüft ihr das für uns?

Wir bauen die Grundlagen ein und prüfen mit Screenreader und Kontrastmessung. Eine förmliche Zertifizierung ist etwas anderes, dafür gibt es Prüfstellen.